persönliche - flexible und kompetente Beratung

Dienstleistungen

Wir übernehmen die Voll- oder Teilverwaltung Ihrer Mietliegenschaft oder Eigentumswohnung.

Als Mitglied des Schweizerischen Verbandes der Immobilienwirtschaft (SVIT), haben wir uns den Standesregeln unseres Berufsverbandes verpflichtet.

Die von uns belasteten Verwaltungshonorare ergeben sich aus den tatsächlich erbrachten Voll- oder Teilleistungen, gemäss nachstehender Aufstellung.

Leistungen

Bewirtschaftung und Vermietung aller Objekte mittels geeigneter Werbung.
Einholen von Auskünften über Mietinteressenten
Überprüfung der Mietzinse und Ausarbeitung von Empfehlungen
Anpassung der Mietzinse und Nebenkosten
Abschluss, Erneuerung und Kündigung von Miet und Pachtverträgen
Kontrolle und Bezahlung der Rechnungen
Erstellen und Überwachen der Hausordnung, der Waschküchenordnung und des Waschplanes
Abschluss, Erneuerung und Kündigung von Hauswartverträgen inkl. Erstellen Pflichtenheft
Anstellung und Einführung des Hauswartes anhand des Pflichtenheftes in den Aufgabenbereich und regelmässige Kontrolle der Hauswartarbeiten
Regelmässige Kontrollbesuche der Liegenschaft zur Überprüfung des Gesamtzustandes; periodische Erstellung eines Zustandsberichtes (1 mal jährlich)
Auftragserteilung im Rahmen der Kompetenzsumme für vorsorgliche und notwendige Reparaturen und Instandstellungen an qualifizierte Handwerker, Unternehmen und Lieferanten; Überwachung und Kontrolle der erteilten Aufträge
Abnahme und Übergabe von Mietobjekten bei Mieterwechsel, Erstellen von entsprechenden Protokollen
Erstellen von Abrechnungen bei Mieterwechsel
Weiterverrechnung von Reparatur und Unterhaltsarbeiten, die gemäss Mietvertrag zu Lasten der Mieter gehen
Abschluss, Erneuerung und Kündigung von Versicherungsverträgen; Überprüfung und Anpassung des Deckungsumfanges
Aufnahme und Erledigung von Schaden- und Versicherungsfällen
Abschluss, Erneuerung und Kündigung von Serviceverträgen für Anlagen und Einrichtungen; Überprüfung und Anpassung des Leistungsumfanges
Einkauf von Heizenergie
Schlüsselkontrolle (Liegenschaft / Mieter / Hauswart / Allgemein)
Führen der Liegenschaftsbuchhaltung, Erstellen der jährlichen Verwaltungsabrechnung auf Ende der Abrechnungsperiode (Auf Wunsch und nach Vereinbarung auch Zwischenabrechnungen, z.B. quartalsweise, möglich)
Inkasso der Mietzinse, Nebenkosten und aller aus den Mietverhältnissen sich ergebenden Forderungen inkl. Mahnwesen
Abwicklung Mietzinsdepots
Erstellen der Heizkosten und Nebenkostenabrechnung
Gehaltsabrechnung des Hauswartes inkl. Abrechnung der Sozialabgaben

Erstvermietungen
Massgeschneiderte Vermarktungskonzepte sind für ein rasches Vermieten ein Muss.
Erfahrung und Fachkompetenz sowie die nötigen Marktkenntnisse garantieren für Erfolg.
• Standort- und Marktanalysen
• Entwickeln von Vermarktungskonzepten
• Aufbereitung der Vermarktungsinstrumente
• Aktive Erstvermietung von Wohn- und Geschäftsliegenschaften

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Wir übernehmen die Verwaltung von Stockwerkeigentümergemeinschaften und vertreten diese nach aussen. Die Leistungen ergeben sich aus dem Wortlaut des Reglementes und des separat abzuschliessenden Verwaltungsvertrages. Als Mitglied des Schweizerischen Verbandes der Immobilienwirtschaft (SVIT), haben wir uns den Standesregeln unseres Berufsverbandes verpflichtet.

Leistungen

Einberufung und Leitung der Eigentümerversammlung
Führen der Beschlussprotokolle
Ausführen und Koordinieren der Beschlüsse der Gemeinschaft
Nachführen von Änderungen in Reglement und Nutzungsordnungen
Aufbewahren der Begründungsunterlagen, Reglemente, Nutzungsordnungen, Bücher, Protokolle, Pläne und Liegenschaftsakten
Erstellen und Überwachen der Hausordnung, der Waschküchenordnung und des Waschplanes
Abschluss, Erneuerung und Kündigung von Hauswartverträgen
Anstellung und Einführung des Hauswartes anhand des Pflichtenheftes in den Aufgabenbereich und regelmässige Kontrolle der Hauswartarbeiten
Regelmässige Kontrollbesuche der Liegenschaft zur Überprüfung des Gesamtzustandes; periodische Erstellung eines Zustandsberichtes (1 mal jährlich)
Auftragserteilung im Rahmen der Kompetenzsumme für vorsorgliche und notwendige Reparaturen und Instandstellungen an qualifizierte Handwerker, Unternehmen und Lieferanten; Überwachung und Kontrolle der erteilten Aufträge
Abschluss, Erneuerung und Kündigung von Versicherungsverträgen; Überprüfung und Anpassung des Deckungsumfanges
Aufnahme und Erledigung von Schaden- und Versicherungsfällen
Abschluss, Erneuerung und Kündigung von Serviceverträgen für Anlagen und Einrichtungen; Überprüfung und Anpassung des Leistungsumfanges
Einkauf von Heizenergie
Schlüsselkontrolle (Liegenschaft / Hauswart / Allgemein)
Inkasso der Akontobeiträge für gemeinschaftliche Kosten
Kontrolle und Bezahlung der Rechnungen
Führen der Liegenschaftsbuchhaltung, Erstellen der jährlichen Verwaltungsabrechnung auf Ende der Abrechnungsperiode
Gehaltsabrechnung des Hauswartes inkl. Abrechnung der Sozialabgaben
Verwaltung des Fondsvermögens und Erstellen der jährlichen Ausweise für die Deklaration der Vermögenssteuer
Vorlage des Jahresbudgets

Weitere Leistungen (nicht im ordentlichen Leistungsumfang enthalten)

• Vorbereitung und Durchführung von Renovationen und Sanierungen
• Vertretung oder Mithilfe bei ordentlichen Gerichtsverfahren
• Einleitung allfälliger rechtlicher Schritte bei Nichteingang von Beitragszahlungen
• Eintragung gesetzlicher Pfandrechte zur Sicherung von Beitragsforderungen
• Durchführung von ausserordentlichen Eigentümerversammlungen
• Statistische Erhebungen und dergl.
• Ermittlungen aufgrund neuer gesetzlicher, heute nicht bekannter, Auflagen
• Aufnahme von Garantiemängeln
• Veranlassen und Überwachen von Garantiearbeiten
• Vermietung und Verwaltung gemeinschaftlicher Objekte
• Vermietung und Verwaltung von Stockwerkeinheiten im Auftrage einzelner Eigentümer
• Abwehr von Drittansprüchen (Bauhandwerkerpfandrechte etc.)
• Zusätzliche Arbeiten, die im Verwaltungsvertrag nicht ausdrücklich vereinbart sind.

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Dank unseren Fachbereichen Verwaltung, Verkauf, Vermittlung und Bauberatung, sowie der vorhandenen langjährigen Praxis im Schätzungsbereich, sind wir in der Lage innert relativ kurzer Zeit der heutigen Marktsituation angepasste und äussert aussagekräftige Verkehrswertgutachten zu erstellen
.
Die immoworld, F. Eggenberger bewertet Ihre Liegenschaft oder Wohneigentum im Wirtschaftsraum Ostschweiz umfassend und professionell. Zusammen mit der detaillierten Verkehrswertschätzung wird eine Dokumentation mit allen wichtigen Liegenschaftsdaten erstellt.

Als Mitglied des Schweizerischen Verbandes der Immobilienwirtschaft (SVIT), haben wir uns den Standesregeln unseres Berufsverbandes verpflichtet.

Dank der aktiven Mitarbeit und stetigen Weiterbildung des Firmeninhabers, berücksichtigen wir bei den von uns erstellten Schätzungen auch die aktuellen Entwicklungen in der sich verändernden Schätzungspraxis.

Wann empfiehlt sich eine Schätzung

• Verkauf einer Liegenschaft
• Kauf einer Liegenschaft (mit Einverständnis Eigentümer)
• Erbschaft
• Kontrolle des Immobilien-Portfolios
• Überprüfung des Steuerwertes
• Finanzierung

Wertfaktoren für die Beurteilung der Liegenschaft
Die immoworld kennt die aktuellen Marktwerte im Wirtschaftsraum Ostschweiz bestens. Für die Beurteilung einer Liegenschaft müssen zahlreiche Faktoren berücksichtigt werden.

Die wichtigsten Wertfaktoren sind z.B.

• Lage
• Landfläche in m2
• Zonenzuteilung und Ausnützung
• Ausbaumöglichkeiten / Reserven
• Alter, Zustand
• Kubikmeter
• Immissionen

Bewertungsmethoden

• Einfacher Ertagswert

Der Einfache Ertragswert ist der aus dem Mietertrag ermittelte Wert einer Liegenschaft (Barwert einer ewigen Rente). Die Ertragswertberechnung einer Immobilie erfolgt nach der Formel: Mietertrag/Kapitalisierungssatz x 100.

Discounted Cash Flow (DCF)

Beim Discounted-Cash-Flow-Verfahren wird der heutige Immobilienwert (Barwert) aus den zukünftigen Einnahmen und Ausgaben (Cash Flows) berechnet, die auf einen bestimmten Bewertungsstichtag hin abdiskontiert werden (Prognosehorizont z.B. 10 Jahre). Das Ergebnis entspricht in Anlehnung an IAS 40 dem fairen Marktwert („Open Market Value“).

Leistungen

• Besichtigung des Objektes
• Beschaffung der erforderlichen Unterlagen
o Grundbuchangaben (Grundbuchauszug)
o Planunterlagen
o Ortsplan / Zonenplan
o Situationsplan (Katasterplan)
o Projekt- ev. Werkpläne
o Bauvorschriften, Reglemente und Verordnungen
o Gebäudeversicherungswerte
o Steuerschätzung
o Mietverträge / Mieterspiegel
o Investitionsverzeichnis zusätzlich bei Stockwerkeigentum
o Begründungsakt
o Nutzungs- und Verwaltungsordnung zusätzlich beim Baurecht
o Baurechtsvertrag

• Überprüfung
o Mietverträge (Mietwerte)
o Dienstbarkeiten
o An- und Vormerkungen

• Ausarbeitung bezw. Beschaffung der Kubischen- resp. Flächenberechnung
• Erstellen des Objekt- / Baubeschriebes
• Ausarbeitung des Schätzungsberichtes

 

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Bei allen Fragen rund ums Thema Immobilien sind Sie bei der immoworld an der richtigen Adresse.

Wir sorgen dafür, dass Sie die behagliche Sicherheit Ihres Eigentums von Tag zu Tag auf's Neue geniessen können.

Aber auch bei einem Kauf/Verkauf können wir Ihnen zur Seite stehen.

Bei individuellen Fragen steht Ihnen unserer Herr Eggenberger als versierter Berater und Fachperson gerne zur Verfügung.

Wir wissen, was den Wert von Liegenschaften ausmacht. Wir kennen die betriebswirtschaftlichen Grundsätze, die Trends im Markt, den objektiven Kapitalwert, die Chancen und Risiken, die Vor- und Nachteile.

Nur so können wir Sie über Renditen, Steuern und Ertragsrechnungen umfassend informieren oder für Sie reale Verkehrswerte festlegen.

Grundsatz

Die immoworld erarbeitet unter Beachtung der einschlägigen Artikel des ZGB die notwendigen Grundlagen für die Begründung von Stockwerkeigentum und Miteigentum. Die erstellten Unterlagen dienen dem Notariat/ Grundbuchamt als Grundlage für die öffentliche Beurkundung.
Das Stockwerkeigentum ist eine besondere Form des Miteigentums. Es ist der Miteigentumsanteil an einem Grundstück, der dem Miteigentümer das Sonderrecht gibt, bestimmte Teile eines Gebäudes ausschliesslich zu benutzen und innen auszubauen. Die Räume müssen in sich abgeschlossen sein und einen eigenen Zugang haben. Das als Stockwerkeigentum bezeichnete Recht umfasst demnach immer zwei Komponenten:

• ein Teileigentumsrecht (Quote) an der ganzen Liegenschaft in der Art des Miteigentums
• ein Nutzungsrecht an einzelnen Teilen eines Gebäudes, das untrennbar mit dem Miteigentumsanteil verbunden ist.

• Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft
Jeder Stockwerkeigentümer kann verlangen, dass für die Verwaltung und Benutzung ein Reglement aufgestellt und im Grundbuch angemerkt wird.

Öffentliche Beurkundung

Die öffentliche Beurkundung ist die Feststellung der gegenseitigen übereinstimmenden Willensäusserung durch die Urkundsperson. Sie ist Formvorschrift für Verträge zur Begründung und Abänderung von Stockwerkeigentum und hat vor der Urkundsperson stattzufinden.


Leistungen

• Anlegen der Begründungspläne aufgrund bestehender Baupläne
• Ausarbeiten der Begründungserklärung für Stockwerkeigentum/ Miteigentum
• Erstellung der Nutzungs- und Verwaltungsordnung
• Erstellung STWE Reglemente nach gesetzlichen Grundlagen
• Erstellung der Wertquotenberechnung

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