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Stockwerkeigentum

Grundsatz

Die immoworld erarbeitet unter Beachtung der einschlägigen Artikel des ZGB die notwendigen Grundlagen für die Begründung von Stockwerkeigentum und Miteigentum. Die erstellten Unterlagen dienen dem Notariat/ Grundbuchamt als Grundlage für die öffentliche Beurkundung.
Das Stockwerkeigentum ist eine besondere Form des Miteigentums. Es ist der Miteigentumsanteil an einem Grundstück, der dem Miteigentümer das Sonderrecht gibt, bestimmte Teile eines Gebäudes ausschliesslich zu benutzen und innen auszubauen. Die Räume müssen in sich abgeschlossen sein und einen eigenen Zugang haben. Das als Stockwerkeigentum bezeichnete Recht umfasst demnach immer zwei Komponenten:

• ein Teileigentumsrecht (Quote) an der ganzen Liegenschaft in der Art des Miteigentums
• ein Nutzungsrecht an einzelnen Teilen eines Gebäudes, das untrennbar mit dem Miteigentumsanteil verbunden ist.

• Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft
Jeder Stockwerkeigentümer kann verlangen, dass für die Verwaltung und Benutzung ein Reglement aufgestellt und im Grundbuch angemerkt wird.

Öffentliche Beurkundung

Die öffentliche Beurkundung ist die Feststellung der gegenseitigen übereinstimmenden Willensäusserung durch die Urkundsperson. Sie ist Formvorschrift für Verträge zur Begründung und Abänderung von Stockwerkeigentum und hat vor der Urkundsperson stattzufinden.


Leistungen

• Anlegen der Begründungspläne aufgrund bestehender Baupläne
• Ausarbeiten der Begründungserklärung für Stockwerkeigentum/ Miteigentum
• Erstellung der Nutzungs- und Verwaltungsordnung
• Erstellung STWE Reglemente nach gesetzlichen Grundlagen
• Erstellung der Wertquotenberechnung

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